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   BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 383/86   

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BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 383/86 (https://dejure.org/1987,22569)
BAG, Entscheidung vom 01.04.1987 - 4 AZR 383/86 (https://dejure.org/1987,22569)
BAG, Entscheidung vom 01. April 1987 - 4 AZR 383/86 (https://dejure.org/1987,22569)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 383/86
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges aus zugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Die Anwendung dieser Rechtsbegriffe durch die Tatsacheninstanzen kann daher vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob diese vom zutreffenden Rechtsbegriff aus gegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BAGE 46, 292, 305 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die weiteren Urteile des Senats vom|29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Wenn im Rahmen seiner Subsumtion das Landesarbeitsgericht im einzelnen näher ausführt, zu geringes Selbstvertrauen, Konzentrationsschwäche, Heranziehung zu häuslicher Arbeit, Lustlosigkeit, Motivationsschwäche, Rechthaberei, Übermüdung, Sprachschwierigkeiten, beengte Wohnverhältnisse, Verschlossenheit oder Konkurrenzsituationen könnten für sich allein die Erfüllung der heranzuziehenden tariflichen Bestimmungen noch nicht rechtfertigen, so hält sich diese Beurteilung sowohl innerhalb des zutreffenden Rechtsbegriffes als auch im Rahmen des tatrichterlichen Beurteilungsspielraumes, der deswegen vorliegend besonders groß und praktisch bedeutsam ist, weil einmal die tariflichen Tätigkeitsmerkmale sehr allgemein abgefaßt sind und darin außerdem wiederum auf unbestimmte Rechtsbegriffe des staatlichen Gesetzesrechts zurückgegriffen wird, was freilich ihre Justitiabilität nicht beeinträchtigt (vgl. das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 383/86
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges aus zugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Dieser Tarifauslegung ist im übrigen auch deswegen der Vorzug zu geben, weil sie zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. das Urteil des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Dieser Auslegung ist, wie das Landesarbeitsgericht weiter richtig erkannt hat, auch deswegen der Vorzug zu geben, weil sie zu einem vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Ergebnis führt (vgl. das Urteil des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 383/86
    Dennoch ist mit dem Landesarbeitsgericht aufgrund des tariflichen Gesamtzusammenhanges, der den Sinn und Zweck der Tarifnorm klarstellt und dem deswegen auch bei der Tarifauslegung derselbe Rang zukommt wie dem Tarifwortlaut (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), davon auszugehen, daß auch bei den "gefährdeten" und "schwer erziehbaren" Kindern und Jugendlichen die Gefährdung bzw. die Ursache der erschwerten Erziehbarkeit in ihrer Person körperlich, seelisch oder geistig bedingt sein muß.

    Demgemäß kommt das Landesarbeitsgericht unter Berücksichtigung des Tarifwortlautes, des tariflichen Gesamtzu sammenhanges und des daraus erkennbaren Sinnes und Zweckes der Tarifnorm, d.h. unter Anwendung der anerkannten Auslegungsgrundätze (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), zu dem zutreffenden Ergebnis, daß als "seelisch oder geistig gefährdete Kinder" im tariflichen Sinne nur solche Kinder anzusehen sind, bei denen hinsichtlich der Entwicklung ihrer Verstandeskraft (geistige Gefährdung) oder ihrer Bewußtseinsvorgänge (seelische Gefährdung) , eine gegenwärtige und derart gewichtige Gefahr besteht, daß sich bei Fortentwicklung des eingetretenen Zustandes erhebliche Schädigungen des Kindeswohles absehen lassen, die ihrerseits die Rechtsfolgen von § 1666 BGB bzw. § 55 JWG auszulösen geeignet sind.

  • BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 539/80

    Erzieher - Berufskundlicher Sinn - Berufsbild des Gruppenerziehers - Betreuung

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 383/86
    Auch dazu bezieht sich das Landesarbeitsgericht auf die einschlägige Rechtsprechung des Senats, wonach die Tarifvertragsparteien hierbei vom Berufsbild und der heute typischen Tätigkeit des Gruppenerziehers ausgehen (vgl. auch dazu das schon genannte Urteil des Senats vom 1 8 . Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch Clemens/Scheuring/Steingen/ Wiese, aaO, Anm. 80).

    Demgemäß hat der Senat schon in seiner früheren, vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Rechtsprechung näher ausgeführt, daß die Tarifvertragsparteien auch bei dem von ihnen mehrfach verwendeten Begriff des "Erziehers" nicht von dem entsprechenden Fachbegriff der Pädagogik ausgegangen sind (vgl. das Urteil des Senats vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 383/86
    Diese Beurteilung des Landesarbeitsgerichts berücksichtigt zugleich den allgemeinen Funktionscharakter der Tätigkeit der Klägerin und entspricht damit auch der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82

    Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 383/86
    Diese Beurteilung des Landesarbeitsgerichts berücksichtigt zugleich den allgemeinen Funktionscharakter der Tätigkeit der Klägerin und entspricht damit auch der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 383/86
    Die Anwendung dieser Rechtsbegriffe durch die Tatsacheninstanzen kann daher vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob diese vom zutreffenden Rechtsbegriff aus gegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BAGE 46, 292, 305 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die weiteren Urteile des Senats vom|29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 383/86
    Diese Beurteilung des Landesarbeitsgerichts berücksichtigt zugleich den allgemeinen Funktionscharakter der Tätigkeit der Klägerin und entspricht damit auch der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85

    Bindung eines in Rechtsform der Aktiengesellschaft tätigen kommunalen

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 383/86
    Die Anwendung dieser Rechtsbegriffe durch die Tatsacheninstanzen kann daher vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob diese vom zutreffenden Rechtsbegriff aus gegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BAGE 46, 292, 305 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die weiteren Urteile des Senats vom|29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 383/86
    Die Anwendung dieser Rechtsbegriffe durch die Tatsacheninstanzen kann daher vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob diese vom zutreffenden Rechtsbegriff aus gegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BAGE 46, 292, 305 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die weiteren Urteile des Senats vom|29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75

    Eingruppierung: Begriff der "schwierigen Tätigkeit in Büchereien"

  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

  • BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52

    Erziehungsrecht

  • BGH, 14.07.1956 - IV ZB 32/56

    Rechtsmittel

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84

    Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86

    Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder

  • BAG, 12.03.1986 - 4 AZR 547/84

    Fahrgastzulage für den Koch eines Taucherbasisschiffes - Definition des

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